„Milchersatzprodukte” pflanzlichen Ursprungs (z. B.: aus Soja, Reis oder Hafer hergestellte Getränke bzw. vegane Milchalternativen) sind keine Milch oder Milchmischgetränke und unterliegen daher dem Regelsteuersatz.
mehrEin Gewinn aus dem Wegzugsteuertatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Außensteuergesetzes ist unmittelbar vor dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, zu dem der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland eintritt.
mehrDie Gesetzliche Krankenkasse muss die Kosten für ein Exoskelett nicht übernehmen, wenn die im Hilfsmittelverzeichnis genannte Indikation nicht erfüllt ist.
mehrDie Feststellung eines GdB (Grad der Behinderung) bzw. der Voraussetzungen der begehrten Merkzeichen unterliegt den Grundsätzen objektiver Beweislast des Antragstellers. Führt sein Verhalten zur Aufhebung einer angeordneten Begutachtung, geht dies zu seinen Lasten.
mehrIm Rahmen des Erschließungsermessens zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags kann u. a. von Bedeutung sein, ob sich aus der Veranlagung eine Nullfestsetzung, Nachzahlung oder Steuererstattung ergibt.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.